Home | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Überblick
Wirtschaftslexikon
Ausgabe 2017
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Belegschaftsaktien

Aktien, die den Arbeitnehmern zu Vorzugskursen angeboten werden als Instrument der Vermögensbildungspolitik. Veräußerung meistens nur nach Ablauf einer Sperrfrist zulässig (bis zu fünf Jahren).

Viele Aktiengesellschaften bieten ihren Mitarbeitern Aktien des eigenen Unternehmens zum Vorzugskurs an. Mit Belegschaftsaktien sind dieselben Rechte wie mit den anderen Aktien verbunden, und der Erwerb solcher Aktien wird staatlich gefördert (Vermögenswirksame Leistungen). Unter bestimmten Voraussetzungen unterliegen Belegschaftsaktien beispielsweise einer Steuerbegünstigung. Voraussetzung für eine Inanspruchnahme der steuerlichen Vergünstigungen ist, daß die Aktien innerhalb von sechs Jahren nach Erwerb nicht wieder veräußert werden dürfen.





<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Bürokratie
 
Benchmarking
 
Weitere Begriffe : Arbeitnehmer | Rentenanpassung | Geldpolitik
 
Copyright © 2017 Wirtschaftslexikon.wiki
Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.