Home | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Überblick
Wirtschaftslexikon
Ausgabe 2017
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Das akademische Wirtschaftslexikon

Defizite in der  Leistungsbilanz und i.d.R. auch in der Kapitalbilanz (z.B. durch Kapitalflucht) verursachen dann einen Abwertungsdruck auf den Wechselkurs und/oder ein Schwinden der .s Währungsreserven. Darüber hinaus wirken Leistungsbilanzdefizite (via Exportmultiplikator) kontraktiv auf das Sozialprodukt und die Beschäftigung. Dadurch kann u.a. auch noch das gesamtwirtschaftliche Ziel der Vollbeschäftigung gefährdet werden (Stagflation). Den Stabilisierungsbemühungen der Träger der Wirtschaftspolitik (Konjunkturpolitik, Fiskalpolitik, Geldpolitik, Einkommenspolitik) war in den letzten Jahren in den Industrieländern ein gewisser Erfolg beschieden.

Wirtschaftslexikon

Friedman vertritt umgekehrt die Überzeugung, dass häufige Anderungen in der Geldpolitik stets mehr schaden als nützen, weil sie wegen der lan­gen und variablen - Wirkungsverzögerungen geldpolitischer Maßnahmen zwangsläufig zu spät kommen. Wenn dann sogar die Konjunk­tur längst umgeschlagen ist, wirken geldpoliti­sche Maßnahmen sogar prozyklisch und damit destabilisierend. Deshalb plädiert Friedman für eine Geldpolitik, die auf fallweise diskretionäre Maßnahmen verzichtet und sich ausschließlich auf ein konstantes Geldmengenwachstum fest­legt.
In einer Reihe statistischer Untersuchungen ha­ben die Monetaristen empirische Belege dafür gesammelt, dass Veränderungen der Geldmengezunächst nach zwei bis drei Quartalen eine Anderung in der Produktion oder der Einkom­men bewirken, während eine Wirkung auf die Preise erst weitere zwei bis drei Quartale später eintritt.

Finanzlexikon

Im selben Sinne postulierte Walter Eucken (1891-1950), nur die Analyse der Wirtschaftsplä­ne von Marktteilnehmern könne Grundlage für die Gewinnung der Marktformen sein: “Von den Wirtschaftsplänen und ihren Daten her muss die wissenschaftliche Bestimmung von Konkurrenz und Monopol erfolgen.


 
 
Copyright © 2017 Wirtschaftslexikon.wiki
Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.