Home | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Überblick
Wirtschaftslexikon
Ausgabe 2017
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Deregulierung

Aufhebung und Liberalisierung staatlicher Regulierungsmaßnahmen durch Eingriffe in den Marktmechanismus. Deregulierungsmaßnahmen sind u. a. die Aufhebung von Zinsreglementierungen sowie die Erleichterung von Marktzutrittsbedingungen.

Sie dient der Abschaffung staatlicher Einflüsse auf die Wirtschaft. Die zum
1. Juli 1994 vollzogene Deregulierung der Versicherungswirtschaft hatte die Aufgabe, gesetzliche Vorschriften für diesen Markt abzuschaffen, beziehungsweise zu vereinfachen. Sie basiert auf einer EG-Richtlinie. Damit stehen die deutschen Versicherer jetzt im direkten Wettbewerb mit allen sonstigen Gesellschaften des Marktes.





<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Depotstimmrecht
 
Derivate
 
Weitere Begriffe : Gewerkschaften | Rückstellungen | Gewerbesteuer
 
Copyright © 2017 Wirtschaftslexikon.wiki
Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.