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Wirtschaftslexikon
Ausgabe 2017
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Treuhandanstalt

(THA ODER TA)
Die Treuhandanstalt war eine Bundesanstalt des öffentlichen Rechts unter Aufsicht des Bundesministeriums der Finanzen mit Sitz in Berlin, die noch von der Modrow-Regierung der ehemaligen DDR zur Abwicklung und Privatisierung sowie Entflechtung der staatseigenen Kombinate und Betriebe 1990 gegründet wurde. Nach der Wiedervereinigung und der Festschreibung in Art. 25 des Einigungsvertrages wurde die Treuhandanstalt personell weitgehend neu besetzt. Ihr kam die besondere Aufgabe zu, sämtliche ehemalige volkseigene Betriebe in den neuen Bundesländern zu kontrollieren, zu sanieren und zu privatisieren und Betriebe, bei denen eine Weiterführung und Privatisierung aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist, aufzulösen und abzuwickeln.
Die Tätigkeit der Treuhandanstalt war zeitlich begrenzt bis zur Zweckerreichung Ende 1994.
Nicht betriebsnotwendige Vermögensbereiche wurden vor Privatisierung eines Unternehmens der Zwecktochter »Treuhand-Liegenschaftsgesellschaft«, in der Rechtsform einer GmbH, zur weiteren Verwertung übertragen. Der Controlling-Bereich der Treuhandanstalt ist jedoch auch nach Zweckerreichung im Rahmen der Tätigkeit der BVS weiter tätig, um die abgeschlossenen Privatisierungsverträge hinsichtlich ihrer Durchführung zu überwachen.
Mit Beginn der Tätigkeit der Treuhandanstalt am 1.7.1990 waren abzuwickeln:
13.799 Unternehmen
4,1 Mio. Beschäftigte 1,67 Mio. ha Ackerland 2,01 Mio. ha Wald 40.000 Einzelhandelsgeschäfte und Gaststätten 122.000 zu verwertende Immobilien, davon 57.000 Wohnobjekte.
Diese Aufgabe wurde weitgehend erfüllt. Ein Teil der schwieriger zu privatisierenden Unternehmen wurde in sog. »Managementgesellschaften« nach Branchengruppen zusammengefasst. Diese wurden in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG gegründet. Die Treuhandanstalt bzw. die BVS als Kommanditistin brachte die Unternehmen als Sacheinlage ein und stellt die notwendigen Finanzmittel zur Verfügung. Geschäftsführender Gesellschafter der Komplementär-GmbH wurde jeweils ein qualifizierter und branchenerfahrener Unternehmer, dem ein Beirat mit beratender Funktion zur Seite steht. Die Managementgesellschaften sind jedoch Ende 1996 bzw. 1997 wieder aufgelöst worden.
Nach über vier Jahren Tätigkeit hat die Treuhandanstalt zum 31.12.1994 ihr operatives Geschäft beendet. Die Abwicklung erfolgte ab 1995 u. a. durch folgende Gesellschaften bzw. Institutionen:
BVS »Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben«, die alle hoheitlichen und quasi hoheitlichen Aufgaben übernommen hat, z. B. das Vermögen von Parteien und Massenorganisationen, die Vermögenszuordnung, Kommunalisierung, Außenhandelsbetriebe, Vertragsmanagement, Abwicklung, Finanzverantwortung. Die BVS beschäftigte ca.
2. 300 Mitarbeiter, die u. a. mehr als 80.000 abgeschlossene Einzelverträge überwacht haben.

Treuhandanstalt

Inzwischen ist die Tätigkeit der BVS quasi abgeschlossen. Die restliche Abwicklung ist von der KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau übernommen worden.
BMGB »Beteiligungs-Management-Gesellschaft Berlin mbH«, die als Komplementärgesellschaft den verbliebenen vier Managementkommanditgesellschaften vorsteht sowie die noch nicht privatisierten oder liquidierten Firmen verwaltet. Sie untersteht, ebenso wie die BVS, unmittelbar dem Bundesfinanzministerium. Auch die Tätigkeit der BMGB ist quasi beendet.
BVVG »Bodenverwertungs- und Verwaltungs GmbH«, die die Privatisierung der ehemals volkseigenen land- und forstwirtschaftlichen Flächen fortsetzt und ca. 700 Mitarbeiter beschäftigt.
TLG »Treu hand-Liegenschafts-Gesellschaft mbH«, die mit der Verwertung der Treuhandimmobilien und militärisch genutzten Objekte befasst ist. Diese verfügt über fünf Niederlassungen und 15 Geschäftsstellen in den neuen Bundesländern und beschäftigt ca.
1. 000 Mitarbeiter. Diese bereits 1991 als »Liegenschaftsgesellschaft der Treuhandanstalt mbH« gegründete Gesellschaft wandelte ab 1.1.1995 ihren Status von einer Management- zu einer Besitzgesellschaft.

Juristische Person zur Privatisierung und Verwertung volkseigenen Vermögens der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR). Sie wurde durch Beschluss des Ministerrates der ehemaligen DDR vom 01.03.1990 auf der Grundlage des Gesetzes zur Privatisierung und Reorganisation des volkseigenen Vermögens (Treuhandgesetz) vom 17.06.1990 (GBI. I 300; zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.08.1994, BGBl. I 2062), errichtet. Sie bestand gem. Art. 25 des Einigungsvertrages zwischen der BRD und der DDR über die Herstellung der Einheit Deutschlands vom 31.08.1990 als rechtsfähige bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts unter der Fach- und Rechtsaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen fort. Sitz: Berlin. Ihre Aufgabe bestand darin, aus den rd.
8. 000 Volkseigenen Betrieben (VEB) - mit rd. 40.000 Betriebsstätten - der ehemaligen DDR marktfähige Unternehmen zu bilden. Die T. war nur für das volkseigene Betriebsvermögen zuständig; nicht für Grund und Boden in Volkseigentum, nicht für landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften (LPG), nicht für die den Städten/Gemeinden unterstellten Betriebe mitsamt dem dazugehörenden Vermögen und auch nicht für das Vermögen der Deutschen Reichsbahn und der Deutschen Post - der DDR. Zum 01.07.1990 wurden die VEB in Kapitalgesellschaften umgewandelt, deren alleinige Anteilseigentümerin zunächst die T. war. Nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen sollten die Betriebe wettbewerblich neu strukturiert, privatisiert oder stillgelegt werden. Die T. wurde zum 31.12.1994 aufgelöst. Die ursprüngliche Einschätzung, die T. werde ihre Aufgaben weitgehend durch Privatisierungserlöse finanzieren (Präambel des Treuhandgesetzes), stellte sich als unrealistisch heraus. Die Schulden der T., die sich aus Altkrediten, Neukrediten und Ausgleichsforderungen zusammensetzen, gingen zum 01.01.1995 in der Höhe von über 170 Mrd. Euro in den Erblastentilgungsfonds des Bundes über. Die Aufgaben der T. übernahmen zum gleichen Zeitpunkt ihre Nachfolger: (1) Die Bundesanstalt fir vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BVS), die insb. die Einhaltung der Treuhandverträge (rd. 85.000) überwachte, stillgelegte Betriebsstätten (rd.
3. 500) abwickelte und mit Fragen der ökologischen Altlasten befasst war. Die BVS hat ihre operative Tätigkeit zum 31.12.2000 eingestellt. (2) Die Bodenverwertungs- und -verwaltungs-GmbH (BVVG); eine Tochtergesellschaft der BVS. Sie verwaltet und verwertet die ehemals volkseigenen land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen sowie Gebäude und Anlagen in den neuen Bundesländern. (3) Die Treuhand Liegenschaftsgesellschaft mbH (TLG). Ihr obliegt die Verwaltung, Verwertung und Entwicklung der sonstigen Immobilienbestände (im Wesentlichen Gewerbegebiete, Büro-und Wohnimmobilien) in den neuen Bundesländern. (4) Die Beteiligungs-Management-Gesellschaft Berlin mbH (BMGB). Unter ihrem Dach waren zunächst nicht privatisierte Treuhandbeteiligungen zusammengefasst; sie war für die Sanierung und Privatisierung dieser Unternehmen zuständig. Nach Abschluss ihrer Kernaufgaben wurde sie zum 01.01.2000 durch Verschmelzung auf (5) die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) beendet. Einziger Anteilseigner von TLG und LMBV ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF).





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