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Wirtschaftslexikon
Ausgabe 2017
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Abfindung

Die Abfindung ist ein rechtsgeschäftlicher Vertrag, bei dem eine der vertragschließenden Seiten auf ein bestimmtes Recht verzichtet. Rechte, auf die dabei verzichtet werden, können zum Beispiel bei einem Arbeitsverhältnis das Recht auf Weiterbeschäftigung sein, oder Erbrechte (Erbverzicht). Als Gegenleistung für die Aufgabe eines Rechts oder mehrerer Rechte erhält der Verzichtende in der Regel einen einmaligen Geldbetrag.

Manche Abfindungsansprüche sind gesetzlich geregelt, etwa in Tarifverträgen. Im allgemeinen gilt jedoch Vertragsfreiheit auch für das Aushandeln und Vereinbaren einer Abfindung. Abfindungen unterliegen der Besteuerung nach Paragraph 34 des Einkommensteuergesetzes. Die derzeitigen Freibeträge wurden von der rot-grünen Bundesregierung nach unten korrigiert. So konnten Arbeitnehmer, die älter als 55 Jahre und länger als zwanzig Jahre im Betrieb sind, bis 1998 einen Freibetrag von 36.000 DM steuerfrei einstreichen. Seit 1999 liegt dieser Freibetrag nur noch bei 24.000 DM.





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