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Wirtschaftslexikon
Ausgabe 2017
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

sind Bedingungen, die ein Unternehmen Verträgen mit Geschäftspartnern zugrundelegt und die in der Regel Vertragsbestandteil werden. Sie ergänzen die ausdrücklich vereinbarten Vertragsbedingungen und regeln meist die vom Gesetz nicht oder nicht präzise erfaßten Sachverhalte zugunsten des Verwenders. Gegenstände sind i. allg. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Mängelhaftung, Eigentumsvorbehalt, Pfandrecht usw. AGB werden nur wirksam, wenn der Verwender der AGB auf diese ausdrücklich hinweist oder diese in seinen Geschäftsräumen deutlich sichtbar aushängt, wenn der Vertragspartner in zumutbarer Weise die AGB einsehen kann und nicht widerspricht. AGB wurden mitunter zur Knebelung der Vertragspartner benutzt; daher regelt das AGBG (Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) vom 9. 12. 1976 zum Schütze der Verbraucher, welche Arten von Klauseln verboten sind. Das AGBG gilt (mit Ausnahmen) nicht für Geschäfte zwischen Kaufleuten.





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