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Ausgabe 2017
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Arbeitslosengeld

erhält, wer arbeitslos ist, der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht, die Anwartschaftszeit erfüllt, sich beim Arbeitsamt als arbeitslos gemeldet hat und den Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt hat. Die Anwartschaftszeit beträgt 360 Tage (= 12 Monate) einer Beschäftigung innerhalb der letzten 3 Jahre vor der Arbeitslosmeldung. Verfügbarkeit zur Arbeitsvermittlung bedeutet, daß der Arbeitslose eine zumutbare Beschäftigung ausüben kann und auch bereit ist, eine solche anzunehmen. Ist letzteres nicht der Fall, kann das Arbeitslosengeld für eine Zeit von bis zu 8 Wochen gesperrt werden; sollte diese Höchstfrist eine unzumutbare Härte darstellen, bis zu 4 Wochen. Das Arbeitslosengeld wird in Höhe von 68 % des letzten Nettoverdienstes gewährt, wobei jedoch Mehrarbeitszuschläge und »aufgelaufene Arbeitsentgelte« (z.B. zusätzliches Urlaubsgeld) nicht mehr berücksichtigt werden; auch wird für die Zeit eines in Geld abgegoltenen Urlaubs kein Arbeitslosengeld mehr gewährt. Arbeitslosengeld wird für längstens 1 Jahr (= 312 Tage) und bei Bedürftigkeit gezahlt (§ 138 AFG), danach besteht Anspruch auf • Arbeitslosenhilfe. Nähere Auskünfte erteilen die Arbeitsämter.





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