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Betriebsversammlungist die Veranstaltung nach §§ 42 ff BetrVerfG, in der der - Betriebsrat und der Arbeitgeber die Belegschaft über Tätigkeit bzw. wirtschaftliche Lage des Betriebes informieren müssen. Sie findet während der Arbeitszeit statt, soweit nicht zwingende Gründe dagegensprechen; Wegekosten sind vom Arbeitgeber zu ersetzen.
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