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Ausgabe 2017
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Skonto

(engl. discount) Skonto ist der Minderungsbetrag einer Zahlungsverpflichtung bei Einhalten einer Frist zur Zahlung. Skontovergünstigungen werden Kunden bei Abschluss eines Vertrages über die Lieferung oder Leistung eingeräumt, um einen Anreiz zum kurzfristigen Rechnungsausgleich zu geben. Beispiel: «Rechnung zahlbar innerhalb 10 Tagen mit 3 % Skonto oder nach 30 Tagen ohne Abzug». Für das nicht ausgenutzte Zahlungsziel ohne Skontovergünstigung (im Beispiel 20 Tage) wird ein Nachlass (von 3 %) gewährt, der als Jahreszins (Zinsen) umgerechnet zumeist erheblich über dem Fremdkapitalzins (Fremdkapital) liegt (im Beispiel 360/20 3 = 54 % Jahreszins). Kunden, die eine Skontovergünstigung nicht in Anspruch nehmen, gelten daher als fachlich unkundig oder insolvenzgefährdet (Insolvenz), weil sie offensichtlich keine ausreichende Kreditfähigkeit (Kredit) besitzen, um den großen wirtschaftlichen Vorteil des Skontos auszunutzen. In Anspruch genommene Skontovergünstigungen führen zu einer Minderung des Anschaffungswerts bei der Bewertung von Vermögensgegenständen (Vermögen) im Rahmen der Bilanzerstellung (Bilanz, Bewertungsvorschriften). Insofern ist die Bezeichnung Skontoertrag inkorrekt: Eine Minderung des Anschaffungswerts stellt keinen Ertrag dar.





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