Home | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Überblick
Wirtschaftslexikon
Ausgabe 2017
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Stille Reserven

(engl. hidden reserves) Stille Reserven (oder stille Rücklagen) sind Bestandteile des Eigenkapitals, die nicht aus der Bilanz ersichtlich sind. Sie entstehen durch den Nichtansatz von Vermögensgegenständen (Vermögen) in der Bilanz, durch Unterbewertung von Vermögensgegenständen oder durch Überbewertung von Schulden. Die Höhe der stillen Reserven ergibt sich bei Vermögensgegenständen aus der Differenz zwischen dem tatsächlichen Wert und dem niedrigeren Buchwert und bei Schulden aus der Differenz zwischen Buchwert und dem niedrigeren tatsächlichen Wert. Die Beachtung der gesetzlichen Bilanzierungs (Bilanzierungsverbote in § 248 Handelsgesetzbuch [HGB]) und Bewertungsvorschriften (Nominalprinzip, Anschaffungs oder Herstellungskosten) führt zur Entstehung von Zwangsreserven, die Wahrnehmung von gesetzlich eingeräumten Bilanzierungs und Bewertungswahlrechten (Beibehaltungswahlrecht in § 253 Abs. 5 HGB) sowie Unsicherheiten bei Schätzungen führen zur Entstehung von Ermessensreserven, und Verstöße gegen gesetzliche Bilanzierungs und Bewertungsvorschriften führen zu (unzulässigen) Willkürreserven.





<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Stille Gesellschaft
 
Stop-Loss-Order
 
Weitere Begriffe : Lohnsteuer | Zins | Absatzplanung
 
Copyright © 2017 Wirtschaftslexikon.wiki
Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.