Home | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Überblick
Wirtschaftslexikon
Ausgabe 2017
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Verkaufsförderung

(Sales Promotion): Der Begriff Verkaufsförderung wird unterschiedlich definiert. Die Abgrenzung von Merchandising und - Absatzförderung ist mindestens proble­matisch, wenn nicht unmöglich. Nach der Be­griffsbestimmung von Peter Cristofolini ist Ver­kaufsförderung “ein zeitlich gezielt und marktseg­mentspezifisch einsetzbares Kommunikationsin­strument des Marketing-Mix von Industrie-, Han­dels- und Dienstleistungsunternehmen. Sie infor­miert und beeinflußt kurzfristig und langfristig Verkaufsorganisationen, Absatzmittler und Ver­braucherNerwender durch personen- und sach­bezogene, stationäre und variable erweiterte Lei­stungen zum Angebot”.

auch Sales Promotion, Merchandising, Absatzförderung.

Die Verkaufsförderung umfasst alle absatzstimulierenden Maßnahmen am Verkaufspunkt (engl.: Point of Purchase) zur zielgerichteten Unterstützung des Verkaufs. Es handelt sich dabei um eine Kombination mehrerer spezieller Instrumente des Marketing, die zeitlich befristet eingesetzt werden und die Wirkung der anderen Marketinginstrumente unterstützen sollen.

Die Verkaufsförderung ist nach der klassischen Produktwerbung und der Imagewerbung die dritte wesentliche Kommunikationsform des Marketing. Die Verkaufsförderung hat durchaus eine Nähe zu Public Relations.

Zur Verkaufsförderung zählen z. B. an den Endkunden gerichtete Maßnahmen wie Preisausschreiben, Probepackungen, Autogrammstunden, Sonderpreisaktionen, Verlosungen, Mehrfachpackungen oder an den Handel gerichtete Maßnahmen wie Händlerwettbewerbe, Preisaktionen, Displays, Werbehilfen oder Werbekostenzuschüsse.

Die Verkaufsförderung hat nicht nur taktische, sondern auch strategische Bedeutung.





<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Vergleich
 
Verlustzuweisungsgesellschaft
 
Weitere Begriffe : Arbeitslosigkeit | Konvertibilität | Internet
 
Copyright © 2017 Wirtschaftslexikon.wiki
Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.