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Wirtschaftslexikon
Ausgabe 2017
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Betriebsausgaben

Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind (§ 4 EStG). Hierzu gehören auch Zinsaufwendungen, Provisionen, Kontoführungsgebühren, Safemieten usw. Betriebsausgaben sind unbeschränkt abzugsfähig. Soweit sie aber die Lebensführung des Steuerpflichtigen oder anderer Personen berühren, ist die Abzugsfähigkeit begrenzt oder ausgeschlossen (Bewirtungsspesen, Geschenke, Fahrten von der Wohnung zum Betrieb u. a. m. — § 4 [5] EStG).

Steuerlicher Begriff nach § 4 Abs. 4 EStG für die durch den Betrieb veranlaßten Aufwendungen (Aufwand).





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