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Wirtschaftslexikon
Ausgabe 2017
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Europäische gemeinschaft für kohle und stahl

(EGKS)
Bestand nur von 1952 bis 1967 unter dieser Bezeichnung zur Schaffung eines gemeinsamen, einheitlichen Marktes für Kohle, Eisen und Stahl. Wurde dann 1967 zur EG fusioniert.
Siehe: Europäische Union (EU)

(EGKS); auch als Montanunion bezeichnet. Die erste der drei ursprünglich selbstständigen Institutionen der Europäischen Gemeinschaften. Der Gründungsvertrag wurde 1951 in Paris von sechs Staaten - Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden - unterzeichnet (Pariser Vertrag) und trat 1952 in Kraft. Er war auf 50 Jahre befristet (im Unterschied zur unbegrenzten Gültigkeitsdauer von EWG- und EAG-Vertrag). Bis 1967 verfügte die EGKS über eine eigenständige Exekutive, die Hohe Behörde und ein spezielles Entscheidungsorgan, den Besonderen Ministerrat. Mit der EGKS war von Anfang an nicht nur an die Schaffung eines gemeinsamen Marktes für Kohle und Stahl gedacht (es ging auch um die Förderung des Wettbewerbs, Einführung durchgehender Transporttarife, Freizügigkeit der Arbeitnehmer). In betonter Weise wurden nicht ökonomische Absichten verfolgt. Die Montanunion gilt daher als wesentlicher erster Schritt zur politischen Vereinigung Europas; erstmals haben mehrere souveräne Staaten freiwillig einen Teil ihrer Hoheitsrechte an eine supranationale Körperschaft mit eigener Rechtssetzungsbefugnis abgetreten. Der Pariser Vertrag ist am 23.07.2002 ausgelaufen. Vermögen und Verbindlichkeiten der EGKS gingen auf die Europäische Gemeinschaft (EG) über.





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