Home | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Überblick
Wirtschaftslexikon
Ausgabe 2017
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Europäische Investitionsbank

(EIB) als autonomes öffentlich-rechtliches Finanzinstitut im Rahmen des Vertrags über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) 1958 gegründet. Die EIB verfolgt keinen Erwerbszweck, Sitz ist Luxemburg. Mitglieder und Anteilseigner der Bank sind die EG-Staaten. Organe: Im Gouverneursrat (Board of Governors) ist jedes Mitgliedsland durch einen Minister vertreten; er überprüft die Tätigkeit der Bank und bestimmt die Leitlinien für die künftigen Aktivitäten. Außerdem obliegt es ihm, die Mitglieder der übrigen Organe zu bestellen. Der Verwaltungsrat (Board of Directors) ist dem Gouverneursrat dafür verantwortlich, dass die Tätigkeit der Bank in Übereinstimmung mit den ihr übertragenen Aufgaben erfolgt. Die laufenden Geschäfte werden vom Direktorium (Management Conunittee) geführt. Dieses Exekutivorgan besteht aus dem Präsidenten der Bank und sechs Vizepräsidenten. Aufgaben: Art. 130 EWGV (im Vertrag über die Europäische Union: Art. 198e) weist der EIB die generelle Aufgabenstellung zu, im Wege der Gewährung von Darlehen und Garantien für Infrastruktur-und Unternehmensinvestitionen zu einer ausgewogenen Entwicklung des Gemeinsamen Marktes beizutragen und dadurch dem Integrationsfortschritt zu dienen. Innerhalb der EG werden mit Vorrang Vorhaben in solchen Regionen finanziert, die den Förderungskriterien der - Strukturfonds der EG genügen. Der Vertrag über die - Europäische Union unterstreicht und vergrößert die Rolle der Bank zugunsten der Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts (Kohäsionsfonds) der Gemeinschaft. Neben der Darlehensvergabe für Investitionsvorhaben, die innerhalb der Gemeinschaft getätigt werden, gewährt die EIB Kredite für Projekte in Drittländern, mit denen die EG Abkommen über wirtschaftliche und finanzielle Kooperation geschlossen hat (EG-Entwicklungspolitik). Die diesbezügliche Tätigkeit der Bank weist drei geographische Schwerpunkte auf: die sog. - AKP-Staaten (1991: 69 Lander), der Mittelmeerraum (1991: 12 Nicht-EG-Länder) sowie Mittel- und Südosteuropa (1991: 5 Staaten). Vergabekriterien: Die Kriterien für eine Darlehensgewährung verlangen u.a., dass das Projekt zur europäischen Integration beiträgt, volkswirtschaftlich vernünftig und technisch sinnvoll konzipiert ist, die Bestimmungen für den Umweltschutz und für die Vergabe öffentlicher Aufträge erfüllt sind und sich (im Fall von Unternehmensinvestitionen) selbst tragen wird. Mittelherkunft: Das Grundkapital der EIB wird von den Mitgliedsstaaten der EG nach einem vereinbarten Schlüssel aufgebracht. Es beträgt seit 1991 rd. 117 Mrd. DM (57,6 Mrd. ECU); davon sind 8,8 Mrd. DM (4,3 Mrd. ECU) eingezahlt. Mittelaufnahme an den Finanzmärkten: Der größte Teil der Darlehensgewährung der EIB wird auf den internationalen Kapitalmärkten durch Begebung öffentlicher Anleihen refinanziert. Die Tatsache, dass die EIB nicht nur aufgrund ihrer rechtlichen Konstruktion, sondern auch wegen der Auswahl der Projekte nach strengen Maßstäben größtmögliche Sicherheiten zu bieten hat, spiegelt sich im ausgezeichneten »rating« der EIB-Anleihen (regelmäßig »AAA«). Mittelvergabe: Kredite der EIB dürfen i.d.R. nur maximal 50% der Investitionskosten abdecken. Sie sind hinsichtlich ihrer Laufzeit, Währung, Zinszahlungs- und Amortisationsbedingungen sowie bezüglich der sonstigen Modalitäten an die Besonderheiten des jeweiligen Investitionsprojekts angepaßt. Mit einer Darlehensgewährung von mehr als 31 Mrd. DM (15,3 Mrd. ECU) und einer gleichzeitigen Mittelaufnahme von rd. 28 Mrd. DM (13,7 Mrd. ECU) wies die EIB 1991 das größte Geschäftsvolumen aller internationalen Finanzierungsinstitutionen auf.

(EIB)
Gehört zur EU, mit Sitz in Luxemburg, hat besondere Aufgaben. Hierzu gehören die Finanzierung von Investitionsprojekten in wirtschaftlich
unterentwickelten Gebieten einzelner EU-Länder und Investitionen zur Modernisierung von Unternehmen und Sicherung und Schaffung neuer Arbeitsplätze. Zur Refinanzierung emittiert die EIB Anleihen an den Kapitalmärkten.

(EIB) - (engl.) European Investment Bank (EIB). Mit Inkrafttreten des EWG-Vertrags am 01.01.1958 als öffentlich-rechtliches Kreditinstitut gegründet. Heute ein Nebenorgan der Europäischen Union und deren Finanzierungsinstitut. Sitz: Luxemburg. Mitglieder: Die EU-Staaten. Aufgaben: Förderung einer ausgewogenen Entwicklung des Gemeinsamen Marktes durch Gewährung von langfristigen Darlehen sowie von Garantien an Gebietskörperschaften und Unternehmen; für Infrastruktur-Investitionen und Investitionsvorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse sowie v. a. auch in wirtschaftsschwachen Regionen. Vorrangig werden Projekte finanziert, die den Förderungsbedingungen der Strukturfonds der EU Rechnung tragen. Die EIB finanziert auch Vorhaben in Ländern, die über Assozierungs- bzw. Kooperationsabkommen mit der EU verbunden sind. Sie ist Teil der EIB-Gruppe. Alle Risikofinanzierungen wurden an den Europäischen Investitionsfonds (EIF) übertragen. http://www.eib.org





<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Europäische gemeinschaft für kohle und stahl
 
Europäische Investitionsbank (EIB)
 
Weitere Begriffe : Zugewinngemeinschaft | Erfahrungskurve | Ratenkredit
 
Copyright © 2017 Wirtschaftslexikon.wiki
Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.