Integration
Außenwirtschaftlicher Begr. f. d. Zusammenführung von zwei oder mehreren Ländern zu einem einheitlichen Wirtschaftsgebiet. Sie erfolgt über Erleichterungen bzw. den Abbau tarifärer und nicht tarifärer Handelshemmnisse (im Bereich des Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs) und die Harmonisierung verschiedener Bereiche der Wirtschaftspolitik (wie der Geld-, Währungs-, Steuer- und Finanzpolitik). Vgl. Freihandelszone (bei der die Mitgliedsländer ihre eigene Handelspolitik gegenüber Drittländern aufrechterhalten) und Zollunion (bei der die Mitgliedsländer eine gemeinsame Handelspolitik gegenüber Drittländern betreiben).
Siehe Integrationsmanager, Integrationsstil, Prinzip der Integration
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