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Wirtschaftslexikon
Ausgabe 2017
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Makler

Handelsmakler, Kursmakler, Vgl. Broker.

Versicherungsmakler sind Vermittler von Versicherungsprodukten. Sie unterscheiden sich von den Einfirmen-Vertretern und den Mehrfach-Agenten durch ihre rechtliche Stellung gegenüber den Auftraggebern. Allerdings werden sie wie diese von den Anbietern durch Provisionen für vermittelte Verträge bezahlt. Auftraggeber des Maklers ist nicht eine Versicherungsgesellschaft, Bank oder ein sonstiger Finanzanbieter, sondern der Kunde. Idealerweise wendet sich ein Interessent von sich aus an den Makler. Und wiederum idealerweise ermittelt dieser den Bedarf und vermittelt die günstigen Policen. In der Realität treten Makler ähnlich wie Vertreter an die potenziellen Käufer heran und bieten ihre Dienstleistung an. Da sie aber auch nur von Provisionen leben, dürften Makler nur die Versicherungsgesellschaften und ihre Produkte im Angebot haben, für die sie die höchsten Vermittlungsprovisionen bekommen. Makler müssen keine Wissensprüfungen ablegen. Sie melden einfach ein Gewerbe an, das beispielsweise »Vermittlung von Versicherungen« heisst, und lassen sich Briefbogen und Visitenkarten drucken. Das führt dazu, dass neben Fachleuten auch viele unqualifizierte Makler tätig sind. Häufig werden Makler von den Versicherungen geschult, deren Produkte sie vermitteln.

Ein selbständiger Gewerbetreibender, der für eine Maklerprovision (Maklerlohn, Courtage) ohne ständigen Auftrag für Dritte Ver­träge vermittelt oder Gelegenheiten zum Ver­tragsabschluss nachweist, Handelsmakler. “Die Tätigkeit des Maklers beschränkt sich auf die Vermittlung von Geschäften; er führt die kauf­willige und die verkaufswillige Partei lediglich zusammen und überläßt den Vertragsabschluss den zusammengeführten Parteien.” (Axel Bänsch)

ist eine Person, die Gelegenheiten zum Abschluß von Verträgen nachweist oder Verträge vermittelt. Man unterscheidet grundsätzlich den Börsenmakler, den Handelsmakler und den Zivilmakler.





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