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AnschaffungskostenAlle Aufwendungen, die der Bilanzierende trägt, um ein Wirtschaftsgut zu erlangen und in den Betriebsprozeß einzugliedern. Außer dem Kaufpreis zählen dazu die Anschaffungskosten wie Maklergebühren, Notariatskosten, Bezugskosten, Zölle oder Frachten. Preisnachlässe mindern die Anschaffungskosten. Anschaffungskosten sind Grundlage und Obergrenze für die Bewertung und die Bemessung der Abschreibung.
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Weitere Begriffe : Banknoten | Aktienfonds | Konsortialkredit | ||||||||||||||||||||||||||||
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