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Wirtschaftslexikon
Ausgabe 2017
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Kommanditist

(engl. limited partner) Der Kommanditist ist der Gesellschafter (Gesellschaft) einer Kommanditgesellschaft, der im Gegensatz zum Komplementär lediglich mit einer bestimmten Vermögenseinlage für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet. Die Beteiligung des Kommanditisten sieht in der Regel so aus, dass der Gesellschaft finanzielle Einlagen zur Verfügung gestellt werden, ein persönlicher Arbeitseinsatz aber nicht erfolgt. Dementsprechend ist der Kommanditist sowohl von der Geschäftsführung als auch von der Vertretung der Gesellschaft ausgeschlossen; ihm steht lediglich ein Kontrollrecht zu. Im Gesellschaftsvertrag können jedoch hiervon abweichende Regelungen getroffen werden.





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