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Wirtschaftslexikon
Ausgabe 2017
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Wirtschaftsordnung

Nach den Worten von Walter Eucken, ist die Wirtschaftsordnung “die Gesamtheit der Formen, in denen die Lenkung des alltäglichen Wirtschaftsprozesses in con­creto — hier und dort, in Gegenwart und Vergan­genheit — erfolgte und erfolgt.”
Eucken sah die Aufgabe des Wissenschaftlers darin, der neuen industrialisierten Wirtschaft mit ihrer weitgreifenden Arbeitsteilung eine funkti­onsfähige und menschenwürdige Ordnung zu geben, die dauerhaft ist: “In ihr soll die Knappheit an Gütern, die sich Tag für Tag in den meisten Haushaltungen drückend geltend macht, so weit­gehend wie möglich und andauernd überwunden werden. Und zugleich soll in dieser Ordnung ein selbstverantwortliches Leben möglich sein.” Eine Wirtschaftsverfassung, die zureichende Ord­nungsgrundsätze verwirklicht, muss nach Eucken den Leistungswettbewerb als wesentliches Ord­nungsprinzip verwirklichen. Die meisten Wirt­schaftsordnungen sind jedoch historisch ge­wachsene Ordnungen und nur in Ausnahmefäl­len durch umfassende Ordnungspläne geschaf­fen worden.
So sind beispielsweise Privateigentum, Vertrags­freiheit und Wettbewerb die fundamentalen Ord­nungsgrundsätze des Kapitalismus. Adam Smith war davon überzeugt, man könne durch ein “ein­faches System der natürlichen Freiheit” eine wohlgeordnete Wettbewerbswirtschaft herstel­len. Doch die tatsächlichen Wirtschaftsordnun­gen, die sich auf dieser wirtschaftsverfassungs­rechtlichen Grundlage erhoben, entfernten sich immer weiter von den Grundsätzen der Wirt­schaftsverfassungen. Die Vertragsfreiheit wurde dazu benutzt, die Marktformen zu ändern und Machtgebilde zu schaffen. Die “unsichtbare Hand”, von der Adam Smith sprach, verwirklichte mit dem “einfachen System der natürlichen Frei­heit” wider Erwarten nicht die Wettbewerbsord­nung.
Die zahlreichen historischen Wirtschaftsordnun­gen lassen sich durch “pointierend hervorheben­de Abstraktion” (Walter Eucken) auf zwei idealty­pische Ordnungen reduzieren. Wird der Wirt­schaftsprozess durch eine Vielzahl individueller Wirtschaftspläne bestimmt, die über den Markt-und Preismechanismus koordiniert werden, so spricht man von einer individualistischen Ver­kehrswirtschaft. Wird der Ablauf des Wirtschafts­prozesses von einer Zentralstelle gelenkt und das wirtschaftliche Geschehen über einen einzi­gen Gesamtplan gesteuert, dem sich alle Wirtschaftssubjekte (Unternehmungen und private Haushalte) unterzuordnen haben, so spricht man von einer zentralgeleiteten, verkehrslosen und kollektivistischen Wirtschaft, von einer Zen­tralverwaltu ngswi rtschaft.

einer Volkswirtschaft umfaßt die konkrete Gestaltung von Rechtsnormen (Wirtschaftsverfassung), Verhaltensnormen (Sitten und Konventionen) und Institutionen (wie z.B. Planungsbüros, Wirtschaftsbehören, Notenbanken). Aus ihnen ergibt sich der Rahmen für jegliche wirtschaftliche Aktivität und für die Wirtschaftspolitik. Je nach Ausgestaltung der Wirtschaftsordnung unterscheidet man die freie Marktwirtschaft (nach den Prinzipien des Liberalismus gestaltet) und als Gegenstück die Planwirtschaft. Daneben unterscheidet man weiterhin die -soziale Marktwirtschaft und die Planification.





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