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Wirtschaftslexikon
Ausgabe 2017
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Jahresabschluss

Zum Jahresabschluss gehören die Bilanz und die Gewinn-und-Verlust-Rechnung (G&V-Rechnung).
Jeder Kaufmann ist nach dem Handelsrecht verpflichtet, bei Beginn eines Handelsgewerbes eine Eröffnungsbilanz und am Schluss eines jeden Geschäftsjahres eine Bilanz mit Gewinn-und-Verlust-Rechnung (Jahresabschluss) aufzustellen. In der Gewinn-und-Verlust-Rechnung werden alle Erträge und Aufwendungen erfasst und der jeweilige Jahresgewinn oder -verlust festgestellt. Bei Kapitalgesellschaften gehört zum Jahresabschluss auch ein Erläuterungsbericht zu Bilanz und Gewinn-und-Verlust-Rechnung.
Siehe auch: Bilanz, Gewinn-und-Verlust-Rechnung





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