Home | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Überblick
Wirtschaftslexikon
Ausgabe 2017
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Terminkontrakt

Vertrag über ein Termingeschäft. Darin verpflichten sich die Partner, eine bestimmte Menge des vereinbarten Basiswertes (einer bestimmten Ware oder eines bestimmten Finanzinstruments) zu einem fixierten Preis, zu einem festgelegten Zeitpunkt und an einem bestimmten Erfüllungsort zu kaufen bzw. zu verkaufen. Der Käufer verpflichtet sich zur vertragsgemäßen Abnahme, der Verkäufer zur vertragsgemäßen Lieferung des Vertragsgegenstandes. Es ist zu unterscheiden zwischen nicht standardisiertem T. (Forward-Kontrakt) und standardisiertem T. (Future; Option, bei der es der zusätzlichen Angabe des Basispreises bedarf). Letztere sind börsenmäßig handelbar, da ihr Gegenstand den Anforderungen der Fungibilität entspricht.





<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Termingeschäft
 
Terms of Trade
 
Weitere Begriffe : Ordnungspolitik | Konvertibilität | Direktinvestitionen
 
Copyright © 2017 Wirtschaftslexikon.wiki
Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.