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Wirtschaftslexikon
Ausgabe 2017
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Option

Vertraglich eingeräumtes Recht, einen Gegenstand unter bestimmten Bedingungen zu einem vereinbarten Preis zu erwerben oder zu veräußern. Die Option ist eine besondere Form des Termingeschäftes mit Wertpapieren, die seit 1970 in Deutschland wieder zugelassen ist. Man unterscheidet Kauf- und Verkaufsoptionen. Der Käufer einer Kaufoption kann vom Verkäufer (Stillhalter in Papieren) innerhalb einer bestimmten Optionsfrist jederzeit die Lieferung einer bestimmten Stückzahl eines vereinbarten Wertpapiers zu einem bei Abschluss vereinbarten Kurs (Basispreis) verlangen. Er kann dieses Recht auch verfallen lassen. Der Käufer zahlt dem Stillhalter für dieses Recht einen vereinbarten Optionspreis. Der Käufer einer Verkaufsoption erwirbt gegen die Zahlung des Optionspreises das Recht, dem Verkäufer (Stillhalter in Geld) binnen der Optionsfrist jederzeit eine bestimmte Stückzahl eines vereinbarten Wertpapiers zum vereinbarten Basispreis zu liefern. Die Optionen sind selbstständig an der Börse handelbar, sie können also während ihrer Laufzeit gekauft und verkauft werden.

Option

Siehe auch: Spread, Straddle, Strangle, Strike Price, Call,
Finanzinnovationen, Put-Option, Optionsanleihe, Optionsschein, Prämiengeschäft, Covered Warrant, Naked Warrant

Recht, ein bestimmtes Finanzinstrument oder eine bestimmte Ware innerhalb eines bestimmten Zeitraums oder zu einem bestimmten künftigen Zeitpunkt zu einem festgesetzten Preis zu kaufen (Call; Kaufoption) oder zu verkaufen (Put; Verkaufsoption). Der Käufer einer Option hat (im Gegensatz zum Future) die Wahl, sein Recht in Anspruch zu nehmen oder es verfallen zu lassen; er befindet sich in der Long-Position. Hingegen muss der Verkäufer (Stillhalter) einer Option den Vertrag erfüllen, wenn der Käufer seine Option ausübt; der Optionsverkäufer befindet sich in der Short-Position.

Die Grundkonfiguration der statistischen oder mathematischen — Entscheidungstheorie ist eine Situation, in der zwei Personen jeweils eine    Entscheidung treffen und in der diese beiden Entscheidungen zu einer bestimmten Konsequenz führen. In der — Spieltheorie werden die Personen in einer solchen Situation Spieler (players) genannt, in der Entscheidungs­theorie spricht man von Entscheidern (decision makers) oder Aktoren (actors). Manchmal wird die entscheidende Person als ein komplexes, vielfältige Interessen verkörperndes Gebilde ver­standen, etwa als eine Nation oder eine Gesell­schaft, meist jedoch als reales oder ideales Indi­viduum. Die Personen werden oft mit PA und PB bezeichnet. PA ist der Protagonist, PB der Mit­spieler (coplayer), Konkurrent (competitor) oder Opponent (opponent) von PA.
Es seien a1, a2,..., am Alternativen für PA und b1, b2..., bn die möglichen Handlungsalterungsalter­nativen für PB. PA kann eine — und nur eine — der m Möglichkeiten wählen und ebenso kann PB ei­ne und nur eine der n Möglichkeiten wählen, wo­bei jede der möglichen Entscheidungen mit der gleichen Leichtigkeit getroffen werden kann. Un­terschiede der Anstrengung und Mühe bei der Entscheidung bzw. der Realisierung einer Ent­scheidung können als Aspekt der sich ergeben­den Konsequenz in die Formalisierung der Situa­tion miteinbezogen werden.
Man bezieht sich auf die ai als potentielle Wahlen von PA und bezeichnet sie als Optionen (options) oder Alternativen (alternatives). Spricht man von einer Entscheidung (decision) oder Wahl (choice) von PA, so meint man das Ergebnis eines Wahl­akts, d.h. eine spezielle gewählte a,. Spricht man von möglichen, potentiellen oder verfügbaren Entscheidungen oder Wahlen, so bezieht man sich stets auf Optionen bzw. Alternativen.





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