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Wirtschaftslexikon
Ausgabe 2017
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Haftpflichtversicherung

ist eine Versicherung, die den Versicherten davor schützt, bei Schadensverursachung gegenüber einem Dritten aus eigenen Mitteln Schadensersatz leisten zu müssen. Tritt ein Schadensfall ein, so leistet der Versicherer an den Geschädigten und führt unter Umständen den Rechtsstreit. Bei vorsätzlich und widerrechtlich herbeigeführtem Schaden haftet die Versicherung jedoch nicht. Der Versicherte muß innerhalb einer Woche tatsächliche oder mögliche Ansprüche eines Dritten dem Versicherer anzeigen, üblicherweise ist der Versicherte nicht befugt, sich zu Schuld- oder sonstigen Anspruchsfragen zu äußern.





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