Handelsbilanz
Bei der Handelsbilanz eines Landes werden die Wareneinfuhren und die Warenausfuhren im Rahmen einer kameralistischen Rechnung gegenübergestellt.
Bei Unternehmen handelt es sich um die Jahresbilanz, die nach den Vorschriften des Handelsrechts aufgestellt wird. Sie kann von der Steuerbilanz abweichen, bei der die im Steuerrecht zugrunde liegenden Vorschriften und Gestaltungsmöglichkeiten in Anspruch genommen und berücksichtigt werden.
Frühere Bez. (in Deutschland) f. d. Außenhandelsbilanz und die Bilanz der Ergänzungen zum Warenverkehr.
1. eine Teilbilanz der Zahlungsbilanz. In ihr wird der Warenverkehr zwischen dem Inland und dem Ausland verzeichnet, d.h. der Export und der Import gegenübergestellt. Die Handelsbilanz bildet zusammen mit der Dienstleistungsbilanz und der Übertragungsbilanz die Leistungsbilanz; 2. die Aufstellung von Vermögen und Schulden, die ein Vollkaufmann nach § 39 HGB vorzunehmen hat. Vergleiche auch Bilanz, Steuerbilanz.
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