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Ausgabe 2017
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Kurzarbeitergeld

Das Kurzarbeitergeld gehört zu den Entgeltersatzleistungen. Es wird Arbeitnehmern vom Arbeitsamt dann gewährt, wenn ein vorübergehender, unvermeidbarer Arbeitsausfall in einem Betrieb eintritt (Kurzarbeit). Für den Arbeitsausfall müssen wirtschaftliche Ursachen vorliegen, oder er muß auf einem anderen unabwendbaren Ereignis beruhen. Kurzarbeitergeld wird gewährt, wenn mehr als ein Drittel der Arbeitnehmerschaft ein um mehr als zehn Prozent vermindertes Arbeitsentgelt erhält. Beantragt werden muß es vom Arbeitgeber.





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