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Wirtschaftslexikon
Ausgabe 2017
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Europäische union

(EU)
Mit Inkrafttreten des Vertrages von Maastricht am
1. November 1993 wurde die Umbenennung der EG für den Sprachgebrauch in »Europäische Union« (EU) beschlossen. Diese Bezeichnung dokumentiert nach außen, dass die Einigungsbestrebungen der europäischen Staaten in eine neue, erweiterte Phase getreten sind.

Nach Beitritt dieser Länder wären im Ministerrat insgesamt 134 Stimmen vertreten. Es ist jedoch beabsichtigt, eine Neugewichtung der Stimmen vorzunehmen mit dem Ziel, dass die großen Staaten der EU prozentual ein größeres Stimmengewicht erhalten.
Siehe: Europäische Gemeinschaft, Europäische Wirtschafts- und Währungsunion, Europäisches Währungssystem, Europäisches Währungsinstitut, Europäische Zentralbank

(EU). Sie wurde mit dem am 07.02.1992 in Maastricht vom Europäischen Rat beschlossenen und am 01.11.1993 in Kraft getretenen Vertrag über die Europäische Union gegründet. Unterzeichnerstaaten waren die zwölf Mitglieder der Europäischen Gemeinschaften: Seit dem Beitritt von Finnland, Österreich und Schweden am 01.01.1995 hat die EU 15 Mitgliedstaaten. Hauptsitz: Brüssel. Der europäische Kooperations- und Integrationsprozess, der 1951 mit der Errichtung der Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) begann, wurde stufenweise erweitert und vertieft. Die vertraglichen Schritte zur heutigen EU waren: die Römischen Verträge, der Fusionsvertrag, die Einheitlichen Europäischen Akte, der Maastrichter Vertrag, der Vertrag von Amsterdam und der Vertrag von Nizza. Die nächste Stufe bildet die sog. Osterweiterung. Die ersten offiziellen Beitrittsverhandlungen haben bereits am 31.03.1998 mit Estland, Polen, Slowenien, der Tschechische Republik und Ungarn begonnen. In Kopenhagen wurden auf der Tagung des Europäischen Rats am 12./13.12.2002 die Beitrittsverhandlungen mit Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, der Slowakei, Slowenien, der Tschechischen Republik, Ungarn und Zypern abgeschlossen. Diese zehn Staaten können - nach Ratifizierung des Beitrittsvertrags durch die jeweiligen nationalen Parlamente - zum 01.05.2004 als vollwertige Mitglieder in die EU aufgenommen werden. Für Bulgarien und Rumänien besteht das Ziel, diese Länder - bei Erfüllung der Beitrittskriterien - im Jahre 2007 als EU-Mitglieder aufzunehmen. Wenn der Europäische Rat im Dezember 2004 auf der Grundlage eines Berichts und einer Empfehlung der EU-Kommission entscheidet, dass die Türkei die politischen Kriterien von Kopenhagen erfüllt, dann können offizielle Beitrittsverhandlungen mit der Türkei ohne Verzug eröffnet werden. Das EU-Beitrittsgesuch der Schweiz ruht zurzeit. EU-AnwärterStaat ist auch Albanien. Die EU ist eine supranationale Organisation mit einem in der Welt einzigartigen institutionellen System, das auf den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit und Demokratie beruht. Amtssprachen sind zurzeit: Dänisch, Deutsch, Englisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Niederländisch, Portugiesisch, Schwedisch und Spanisch. Zusätzlich ist Irisch Vertragssprache. Die EU beruht heute auf drei Säulen: der Europäischen Gemeinschaft, der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und der „polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen" (s. Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres). Aufgabe der EU ist es, die Beziehungen zwischen den Mitgliedsstaaten und ihren Völkern in gegenseitiger Übereinstimmung zu gestalten. Dabei werden umfassende Zielsetzungen verfolgt: Vollendung der wirtschaftlichen Integration durch Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts. Behauptung der europäischen Identität auf internationaler Ebene. Zubilligung einer Unionsbürgerschaft (in Ergänzung zur nationalen Staatsbürgerschaft). Schaffung eines Raums der Rechtsstaatlichkeit, in dem die Freiheit und Sicherheit aller Bürger gewährleistet wird. Dazu ist das Gemeinschaftsrechts zu erhalten und weiter zu entwickeln. Die EU ist gehalten, ihre Ziele unter Beachtung des Prinzips der Subsidiarität und der Kohäsion zu verfolgen. Zur Umsetzung der Zielsetzungen der EU delegieren die Mitgliedstaaten einen Teil ihrer Hoheitsrechte an selbstständige Institutionen, welche die gemeinschaftlichen, die nationalen und die Bürgerinteressen vertreten. Es sind dies: die EU-Kommission (sie vertritt die Interessen der Gemeinschaft), der EU-Ministerrat (in ihm ist jede Regierung der Mitgliedstaaten vertreten) und das Europäisches Parlament (das von den Bürgern der EU direkt gewählt wird). Dieses „institutionelle Dreieck" wird ergänzt durch: den Europäischen Gerichtshof und den Europäischen Rechnungshof. Diese fünf Hauptorgane wurden im Vertrag von Maastricht endgültig festgeschrieben. Hinzu kommen fünf Nebenorgane: die Europäische Zentralbank (EZB), der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (WSA), der Ausschuss der Regionen (AdR), die Europäische Investitionsbank (mit dem Europäischen Investitionsfonds - EIB und EIF) und der Europäische Bürgerbeauftragte. Ferner gibt es zur Wahrnehmung besonderer technischer, wissenschaftlicher und administrativer Aufgaben dreizehn Gemeinschaftsagenturen: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) - HABM; (span.) Oficina de Armonizaciön del Mercado Interior (Marcas, Dibujos y Modelos) - OAMI; (engl.) Office for Harmonization in the Internal Market (Trade marks and Designs) - OHIM. Sitz: Alicante, Spanien. http://www.oami.eu.int Europäische Umweltagentur - (engl.) European Environment Agency (EEA). Sitz: Kopenhagen. http://www.eea.eu.int Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung - (frz.) Centre européen pour le développement de la formation professionnelle (CEDEFOP). Sitz: Thessaloniki, Griechenland. http://www.cedefop.eu.int Europäische Stiftung für Berufsbildung - (engl.) European Training Foundation (ETF). Sitz: Turin, Italien. http://www.etf. eu. int Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz - (engl.) European Agency for Safety and Health at Work (OSHA). Sitz: Bilbao, Spanien. http://agency.osha.eu.int Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen - (engl.) European Foundation for the Improvement of Living and Working Conditions (EFOUND). Sitz: Dublin. http://www.eurofound.eu.int Europäische Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln - (engl.) European Agency for the Evaluation of Medical Products (EMEA). Sitz: London. http://www.emea.eu.int Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) oder (engl.) European Monitoring Centre for Drugs and Drug Addiction (EMCDDA). Sitz: Lissabon. http://www.emedda.orP Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit - (engl.) European Monitoring Centre on Racism and Xenophobia (EUMC). Sitz: Wien. http://www.eumc.eu.int Gemeinschaftliches Sortenamt (GS) - (engl.) Community Plant Variety Office (CPVO) oder (frz.) Office Communautaire des Variétés Végétales (OCVV). Sitz: Angers, Frankreich. http://www.cpvo.eu.int Europäische Agentur für Wiederaufbau (EAR) oder (engl.) European Agency for Reconstruction. Sitz: Thessaloniki, Griechenland. http://www.ear.eu.int Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit - (engl.) European Food Safety Authority (EFSA). http://www.efsa.eu.int Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union - (frz.) Centre de Traduction des organes de l\'Union Européenne (CDT). Sitz: Luxemburg. httn://www.edt.eu.int Darüber hinaus gibt es noch weitere (Neben-)Einrichtungen, wie das Amt für amtliche Veröffentlichungen, Eurostat, Europol, neuerdings den Europäischen Konvent und viele (Unter-/Fach-)Ausschüsse. Einzelheiten dazu sind der zentralen Internet-Site der EU zu entnehmen: http://www.europa.eu.int





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