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Wirtschaftslexikon
Ausgabe 2017
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Termingeschäft

Kaufvertrag, bei dem Art, Menge, Preis und Liefertermin des gehandelten Gutes in der Gegenwart festgelegt werden, die Erfüllung des Geschäfts jedoch erst zu einem künftigen Zeitpunkt erfolgt. Termintransaktionen werden im allg. im Rahmen standardisierter Kontrakte auf organisierten Märkten durchgeführt, die für eine Vielzahl von Rohstoffen (z.B. Getreide, Kaffee, Zucker, Baumwolle, Wolle, Metalle) und bestimmten Finanzaktiva (Devisen, Wertpapiere) existieren. Marktteilnehmer sind einmal Produzenten, die sich durch Termintransaktionen gegen Preisschwankungen von Inputs und Outputs bzw. Forderungen und Verbindlichkeiten absichern wollen, zum anderen Spekulanten, die intertemporale Preisschwankungen auszunutzen suchen (- Spekulationsgeschäft). Zwischen dem Preis auf dem Loko- bzw. Kassamarkt für ein Gut (Abschluss und Erfüllung des Geschäfts zum gleichen Zeitpunkt) und dem Terminpreis besteht ein enger Zusammenhang, der durch Arbitragegeschäfte hergestellt wird. Literatur: Lipfert, H. (1992)

(Börsen-)Geschäft, bei dem die Erfüllung eines Vertrages, d. h. die Abnahme oder Lieferung von Devisen, Wertpapieren oder Waren zu einem vertraglich festgelegten späteren Termin, aber zu einem am Abschusstag festgestellten (Börsen-)Kurs bzw. Preis erfolgt. Gegensatz: Kassageschäft.





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