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Ausgabe 2017
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Firma

(engl. business, firm) Firma (aus der ital. Handelssprache: Firma = rechtsgültige Unterschrift) ist der in das Handelsregister eingetragene und damit geschützte Name eines Unternehmens (z. B. eines Handelsbetriebes), unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte führt und seine Unterschrift abgibt, nicht dagegen das Unternehmen selbst. Unter seiner Firma kann ein Kaufmann klagen und verklagt werden (Partei ist der Inhaber). Es wird unterschieden zwischen der Personen Firma, die aus Personennamen besteht, der Sach Firma, die den Gegenstand des Unternehmens nennt, und der gemischten Firma. Bei der Firmengebung müssen die Grundsätze der Firmenwahrheit, Firmenausschließlichkeit und der Firmenbeständigkeit beachtet werden. Das heißt, die Firma darf keine falschen Angaben über Rechtsform oder Gegenstand des Unternehmens enthalten, sie muss sich deutlich von anderen am Ort bestehenden Firmen unterscheiden, und bei Übernahme einer bereits bestehenden Firma kann mit Zustimmung des bisherigen Firmeninhabers die Firma beibehalten werden. Rechtsgrundlagen: §§ 17 37a Handelsgesetzbuch (HGB); je nach Rechtsform § 19 Nr. 1 3 HGB, § 4 Aktiengesetz, § 4 GmbHG, § 3 Genossenschaftsgesetz.





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