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Wirtschaftslexikon
Ausgabe 2017
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Wertpapierbörse

Organisierter und staatlich beaufsichtigter (Staatskommissar i. A. der Landesregierung) Markt für Wertpapiere auf der Grundlage des Börsengesetzes und der jeweiligen Börsenordnung. Der Handel erfolgt in den Börsenstunden, die im Allgemeinen montags bis freitags von 11.30 bis 13.30 Uhr stattfinden. Die Kurse werden in den amtlich notierten Papieren vom Börsenvorstand bzw. von vereidigten Maklern festgestellt und ergeben sich aus den Kauf- und Verkaufsaufträgen, die am Börsenplatz abgewickelt werden. In Deutschland gibt es acht Wertpapierbörsen in Form der Präsenzbörse. Die »Leitbörse« ist Frankfurt, die »Deutsche Börse AG«. Regionalbörsen sind: Berlin, Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart.
Siehe auch: Börse

Börse, an der Wertpapiere und Derivate gehandelt werden (gem. § 1 V des Börsengesetzes). Syn. f. Effektenbörse. An der W. wird nur das Verpflichtungsgeschäft (der Kauf) über Gattung, Art, Menge und Preis des Handelsobjektes abgeschlossen. Das Erfüllungsgeschäft (die Übereignung der verkauften Sache oder die Abtretung eines veräußerten Rechts) wird außerhalb der W. abgewickelt. In Deutschland gibt es zurzeit acht W. (in Klammer ist das Gründungsjahr angegeben). Die bedeutendste ist Frankfurt am Main (1885); ferner Berlin (1685), Bremen (1614), Düsseldorf (1875), Hamburg. (1558), Hannover (1787), München (1830), Stuttgart (1860). Mit Ausnahme der Eurexw und dem Xetra® Handelssystem der FWB (Computerbörsen) handelt es sich um Präsenzbörsen. Alle W. der Welt sind über folgende Website zu erreichen: http://www.world-exchanges.org

(Effektenbörse): Eine Börse für den Handel mit Aktien, Obligatio­nen, Rentenpapieren, Kuxen, Bezugsrechten usw.





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