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Wirtschaftslexikon
Ausgabe 2017
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Fungibilität

(fungible Waren): Die gleichmäßi­ge Beschaffenheit einzelner Stücke oder Mengen einer Ware, durch die es möglich wird, dass mini­male Qualitätsunterschiede in Kauf genommen werden müssen, und die Waren untereinander beliebig austauschbar sind. Fungibilität von Wa­ren ist die Voraussetzung für ihre Börsenfähig­keit.

Fungibilität bedeutet Vertretbarkeit, etwa die Vertretbarkeit eines Handelsobjektes an der Börse. Fungibel sind Sachen, die nach Maß, Zahl oder Gewicht bestimmt werden können und damit gegeneinander austauschbar sind, z. B. Wertpapiere, Edelmetalle, landwirtschaftliche Produkte u.v.a. Im engeren Sinne bedeutet Fungibilität Veräußerbarkeit von Wertpapieren.





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