Fungibilität
(fungible Waren): Die gleichmäßige Beschaffenheit einzelner Stücke oder Mengen einer Ware, durch die es möglich wird, dass minimale Qualitätsunterschiede in Kauf genommen werden müssen, und die Waren untereinander beliebig austauschbar sind. Fungibilität von Waren ist die Voraussetzung für ihre Börsenfähigkeit.
Fungibilität bedeutet Vertretbarkeit, etwa die Vertretbarkeit eines Handelsobjektes an der Börse. Fungibel sind Sachen, die nach Maß, Zahl oder Gewicht bestimmt werden können und damit gegeneinander austauschbar sind, z. B. Wertpapiere, Edelmetalle, landwirtschaftliche Produkte u.v.a. Im engeren Sinne bedeutet Fungibilität Veräußerbarkeit von Wertpapieren.
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