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Wirtschaftslexikon
Ausgabe 2017
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Lohn

(engl. earnings, wage) Der Lohn stellt allgemein die materielle Gegenleistung für den Einsatz des Produktionsfaktors Arbeit dar. Betrieblich ist es das Entgelt für eine Arbeitsleistung, das ein Mitarbeiter ( Arbeitnehmer) aufgrund eines vertraglichen Arbeitsverhältnisses (Tarifvertrag) von der ihn beschäftigenden + Organisation (Arbeitgeber) erhält (siehe Lohnformen, + Arbeitsbewertung). Der Anspruch auf Lohn beruht grundsätzlich auf § 611 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Nach der Reichsversicherungsordnung von 1911 wird in Deutschland der Lohnbegriff ausschließlich im gewerblichen Bereich verwendet und ist damit vom Gehaltsbegriff des Angestelltenbereiches zu unterscheiden. Der Lohn wird i. d. R. monatlich ausbezahlt und setzt sich aus den Hauptkomponenten Grundlohn, variabler Lohnanteil sowie anteiligen Sozialleistungen zusammen.





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