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Wirtschaftslexikon
Ausgabe 2017
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Offenmarktpolitik

Steuerungspolitik der Europäischen Zentralbank zur Regulierung des Finanzmarktes (Verringerung oder Erhöhung des Geldvolumens) durch An- und Verkauf von Wertpapieren.
Siehe auch: Bundesbank, Europäische Zentralbank

(engl.: open market policy). Teilbereich der Geldpolitik, der den Kauf und Verkauf von Wertpapieren, die Kreditgewährung gegen refinanzierungsfähige Sicherheiten sowie die Übernahme von Termineinlagen durch die Zentralbank am offenen Markt gestaltet. Mit der O. werden sowohl die Zinssätze als auch die Liquidität am Geldmarkt gesteuert. Darüber hinaus gehen von der O. deutliche Signale in Bezug auf die Richtung der Geldpolitik (Expansion oder Kontraktion) aus. In der Geldpolitik des ESZB spielt die O. eine zentrale Rolle. Das ESZB setzt viererlei Arten von Offenmarktgeschäften ein. Dessen Offenmarktoperationen werden nach den Vorgaben seitens der EZB grundsätzlich dezentral durch die nationalen Zentralbanken (NZB) durchgeführt. In Ausnahmefällen kann die EZB selbst bilaterale Abschlüsse tätigen.

Nach einer Formulierung von Erich Schneider ist die Offenmarktpolitik der “In­begriff aller Maßnahmen, die auf eine Verände­rung der primären Aktiva abzielen”. Die No­tenbank kauft und verkauft Gold, Valuten und festverzinsliche Wertpapiere. Die Offenmarktpoli­tik ist beschränkt auf kurzfristige, mittelfristige und langfristige festverzinsliche Wertpapiere. Die Liquidität der Geschäftsbanken wird über den Preis und die Menge beeinflußt. Kauft die Noten­bank Wertpapiere, dann bedeutet das zusätzli­che Liquidität für die Geschäftsbanken; verkauft sie Wertpapiere, dann verknappt sie damit die Li­quidität. Nach § 21 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank kann die Notenbank rediskontfähige Handelswechsel, kurzfristige Schatzwechsel, mittelfristige Schatzanweisun­gen, Schuldverschreibungen und Schuldbuchfor­derungen der öffentlichen Hand für die Offen­marktpolitik einsetzen.
Als Nachfrager und Anbieter von festverzinsli­chen Wertpapieren übt die Zentralbank nicht nur einen Einfluss auf die Barreserven der Kreditinsti­tute aus, sie beeinflußt damit gleichzeitig die Höhe des Kurses bzw. den effektiven Zinssatz dieser Papiere (Zinseffekt der Offenmarktpolitik). In der Bundesrepublik allerdings setzt die Bun­desbank die An- und Verkaufssätze der Geld­marktpapiere autonom fest. Die Offenmarktpolitik gilt als das liberalste Instrument der Notenbank­politik. Sie ist äußerst flexibel und in der Lage, in einer die Ertragssituation der Kreditinstitute weit­gehend schonenden Weise Liquidität auch in großem Umfang zu neutralisieren.





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